Diese europäische Norm legt funktionelle Anforderungen für unterschiedliche Arten persönlicher Augenschutzgeräte fest. Diese Norm gilt für alle Arten von persönlichen Augenschutzgeräten gegen verschiedene Gefahren, wie sie in der Industrie, in Laboratorien usw. auftreten und die das Auge schädigen oder das Sehen beeinträchtigen können; ausgenommen sind Kernstrahlung, Röntgenstrahlung, Laserstrahlen und Infrarotstrahlung, die von Strahlern niedriger Temperatur emittiert wird.
Die Augenschutzgeräte müssen schützen gegen:
Es werden wahlfreie Anforderungen für zusätzliche Eigenschaften von Augenschutzgeräten festgelegt, die bei ihrer Verwendung für den Träger auf Grund des Einsatzes nützlich sein können.
Diese europäische Norm enthält durch Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen.
Diese europäische Norm legt die Schutzstufen und Transmissionsanforderungen für Filter fest, die für den Schutz von Beschäftigten beim Schweißen, Hartlöten, Lichtbogenfugenhobeln und Plasmaschmelzschneiden vorgesehen sind. Zudem enthält sie Anforderungen für Schweißerschutzfilter mit zwei Schutzstufen.
Zum persönlichen Schutz des Beschäftigten muss der Filter auf einem geeigneten Augenschutz montiert sein. Bei der Auswahl der Schutzstufe eines Schweißerschutzfilters oder eines Filters für verwandte Techniken kommen viele Faktoren zum Tragen:
Diese europäische Norm legt die Schutzstufen und Transmissionsanforderungen für die Ultraviolettschutzfilter fest.
Diese europäische Norm legt die Schutzstufen und Transmissionsanforderungen für die Infrarotschutzfilter fest.
Bei Infrarotschutzfiltern wird die Vorzahl 4 verwendet und die nachfolgende Schutzstufe des Filters reicht von 1,2 bis 10:
Infrarotfilter sollten den Träger vor der Strahlung schützen und gleichzeitig ein korrektes Sehen für die anstehende Sehaufgabe ermöglichen. Es ist darauf zu achten, dass die Farbkoordinaten der Filter mit einer guten Farberkennung vereinbar sind.
Diese Norm legt die Skalenzahlen und die Transmissionsanforderungen für Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch fest.
Die Skalenzahl eines Sonnenschutzfilters setzt sich aus der Zahl 5 (Filter ohne Anforderung an den Infrarotschutz) oder 6 (Filter mit Anforderung an den Infrarotschutz) und der Schutzstufe des Filters zusammen:
Diese europäische Norm legt optische Prüfverfahren für Augenschutzgeräte fest, deren Anforderungen in anderen europäischen Normen enthalten sind.
Diese europäische Norm legt nichtoptische Prüfverfahren für Augenschutzgeräte fest, deren Anforderungen in anderen europäischen Normen festgelegt sind.
Diese europäische Norm gilt für Augenschutzgeräte, die zum Schutz vor Laserstrahlung nach EN 60825-1:1994 (also einschließlich der LED-Strahlung [Leuchtdioden]) im Spektralbereich zwischen 180 nm und 1000 nm Verwendung finden. Sie legt die Anforderungen, Prüfverfahren und die Kennzeichnung fest.
Kennzeichnung: Zur Identifizierung müssen die folgenden Angaben dauerhaft auf den Tragkörpern oder Filtern angebracht werden:
Diese europäische Norm gilt für Laser-Justierfilter und Laser-Justierbrillen. Dies sind Filter und Augenschutzgeräte zum Einsatz bei Justierarbeiten an Lasern und Laseraufbauten, bei denen gefährliche Strahlung im sichtbaren Spektralbereich zwischen 400 nm und 700 nm auftritt. Filter nach dieser europäischen Norm reduzieren diese Strahlung auf Werte, die für Laser der Klasse 2 festgelegt sind.
Diese europäische Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und die Kennzeichnung fest.
Kennzeichnung: Zur Identifizierung müssen auf den Tragkörpern oder Filtern die folgenden Angaben angebracht werden:
Diese europäische Norm gilt für Werkstoffe, Bauweise, Anforderungen hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit, Prüfverfahren und Kennzeichnung von Augen- und Gesichtsschutzgeräten aus Gewebe. Diese Norm gilt nicht für Augen- und Gesichtsschutzgeräte zum Schutz gegen Spritzer von Flüssigkeiten, Risiken durch heiße Festkörper, elektrische Risiken, Infrarot- und UV-Strahlung.
Der Werkstoff des Augen- und Gesichtsschutzgerätes aus Gewebe muss folgende Eigenschaften aufweisen: Korrosionsbeständigkeit, Beständigkeit gegen Entflammen, Beständigkeit gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Unschädlichkeit der Werkstoffe, Anzahl der Öffnungen eines Gewebes mindestens 15 cm2.
Die Kennzeichnung von Augen- und Gesichtsschutzgeräte aus Gewebe muss die folgenden Angaben enthalten:
Die europäische Norm EN 352 über „Gehörschützer. Allgemeine Anforderungen. Gehörschutzstöpsel“ legt die Anforderungen an persönliche Gehörschutzausrüstungen in Bezug auf die Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen fest.
Die spezifische Anforderung hinsichtlich der Fähigkeit von Gehörschützern, Lärm unter die täglichen Grenzwerte zu senken, wird in der Norm dahingehend berücksichtigt, dass die Schalldämmung des Gehörschützers einen bestimmten Mindestwert nicht unterschreiten darf. Dieser Teil der Norm legt die Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformation für Gehörschutzstöpsel fest. Im Besonderen legt er die Anforderungen bezüglich der Schalldämmung der Gehörschutzstöpsel fest. Diese Anforderungen betreffen in erster Linie die physikalische und akustische Leistung der Gehörschutzstöpsel. Sie gelten für Einweg-, wiederverwendbare, individuelle und Gehörschutzstöpsel mit Bügel.
Die Gehörschutzstöpsel müssen mit folgenden Angaben gekennzeichnet werden:
Die europäische Norm EN 352-1 legt die Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformation für Kapselgehörschützer fest. Im Besonderen legt sie die Anforderungen bezüglich der Schalldämmung der Kapselgehörschützer fest. Dieser Teil der Norm behandelt weder an Schutzhelmen befestigte Kapselgehörschützer noch Kapselgehörschützer, die Teil eines Helmes sind.
Die Kapselgehörschützer müssen mit folgenden Angaben gekennzeichnet werden:
Ein bestimmtes Atemschutzgerät kann nur dann zugelassen werden, wenn seine einzelnen Bestandteile die Anforderungen der Prüfvorschriften erfüllen und wenn mit einem vollständigen Gerät praktische Leistungsprüfungen durchgeführt worden sind, sofern diese Prüfungen in der entsprechenden Norm festgelegt sind.
In der europäischen Norm werden die Mindestanforderungen für Halbmasken und Viertelmasken, die als Teil eines kompletten Atemschutzgerätes benutzt werden, festgelegt. Laborprüfungen und praktische Leistungsprüfungen sind enthalten, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen zu gewährleisten.
Eine Halbmaske ist ein Atemanschluss, der Nase, Mund und Kinn bedeckt. Eine Viertelmaske ist ein Atemanschluss, der Nase und Mund bedeckt. Die Luft strömt in den Atemanschluss, der Nase und Mund umschließt. Die ausgeatmete Luft strömt durch ein oder mehrere Ausatemventil(e) direkt in die Umgebungsatmosphäre ab.
Alle Prüfmuster müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Informationen für den Benutzer:
Diese europäische Norm spezifiziert Partikelfilter zur Verwendung als austauschbare Bestandteile von Atemschutzgeräten ohne Luftversorgung mit der Ausnahme von Fluchtgeräten und filtrierenden Atemanschlüssen.
Die Luft strömt in den Partikelfilter ein und gelangt nach der Entfernung der Partikel in den Atemanschluss. Die Filter werden in die folgenden Partikelfilterklassen eingeteilt: P1, P2, P3, in aufsteigender Reihenfolge entsprechend ihrem Abscheidevermögen für Partikel.
Die Filter müssen bei allen Prüfungen an allen Prüfmustern die folgenden Anforderungen erfüllen:
Diese europäische Norm gilt für Gasfilter und Kombinationsfilter zur Verwendung als Bestandteile von Atemschutzgeräten ohne Luftversorgung. Filter zur Verwendung gegen CO sind von dieser Norm ausgeschlossen.
Die Luft strömt durch einen oder mehrere Gas- oder Kombinationsfilter und gelangt nach der Entfernung von Gasen und Dämpfen oder von Gasen, Dämpfen und Partikeln in den Atemanschluss.
Filtertypen:
A: Zum Einsatz gegen bestimmte organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt über 65 °C.
B: Zum Einsatz gegen bestimmte anorganische Gase und Dämpfe.
E: Zum Einsatz gegen Schwefeldioxid und andere saure Gasen und Dämpfe.
K: Zum Einsatz gegen Ammoniak und organische Ammoniakderivate.
AX: Zum Einsatz gegen bestimmte organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt von höchstens 65 °C. Diese Filter sind nicht wiederverwendbar.
SX: Zum Einsatz gegen Gase und Dämpfe, mit deren Namen sie gekennzeichnet sind.
Mehrbereichsgasfilter: Eine Kombination aus zwei oder mehreren der oben genannten Filter, ausgenommen der Filter vom Typ SX.
Kombinationsfilter: Gas- oder Mehrfachfilter, die einen Partikelfilter enthalten.
Die Gasfilter vom Typ A, B, E und K werden entsprechend ihrer Kapazität eingeteilt:
Die europäische Norm legt Leistungsanforderungen, Prüfverfahren und Anforderungen an die Kennzeichnung für filtrierende Halbmasken mit Ventilen, die entweder Gasfilter oder Kombinationsfilter enthalten, als Atemschutzgeräte fest. Sie gilt nicht für gasfiltrierende Halbmasken, die keine Ventile haben oder nur mit Ausatemventilen ausgerüstet sind.
Eine filtrierende Halbmaske mit Ventil bedeckt Nase, Mund und Kinn und verfügt über Ein- und Ausatemventile. Sie besteht aus Filtermaterial oder aus einem Atemanschluss, bei dem der Gasfilter einen untrennbaren Teil des Gerätes darstellt; eventuell vorhandene Partikelfilter können austauschbar sein. Es handelt sich um ein Einweggerät, wenn das Gerät nach Sättigung des Filters nicht mit neuen Ausatemkomponenten versehen werden kann.
Typen der gasfiltrierenden Halbmasken mit Ventilen:
Kennzeichnung: Gasfiltrierende Halbmasken mit Ventilen und integrierten Partikelfiltern müssen mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
In dieser europäischen Norm werden die Mindestanforderungen für Vollmasken, die als Atemschutzgerät benutzt werden, festgelegt.
Eine Vollmaske ist ein Atemanschluss, der Nase, Mund und Kinn bedeckt. Die Luft strömt über den Anschluss in die Maske und gelangt direkt in den Mund- und Nasenbereich.
Diese Norm unterteilt Vollmasken in drei Klassen, die hinsichtlich ihrer Anwendungen Unterschiede aufweisen.
Diese europäische Norm legt die Mindestanforderungen für filtrierende Halbmasken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel, außer für Fluchtzwecke, festgelegt.
Eine filtrierende Halbmaske bedeckt Nase, Mund und Kinn und kann mit Ein- und Ausatemventile ausgestattet sein. Sie besteht aus Filtermaterial oder aus einem einfach, bei dem der Filter einen untrennbaren Teil des Gerätes darstellt. Die filtrierende Halbmaske muss einen luftdichten Sitz gewährleisten. Die Luft strömt in die filtrierende Halbmaske und gelangt direkt in den Mund- und Nasenbereich oder, falls vorhanden, durch ein Einatemventil. Die ausgeatmete Luft strömt direkt in die Außenatmosphäre ab. Diese Geräte bieten Schutz vor festen und flüssigen Aerosolen.
Filtrierende Halbmasken werden nach ihrer Filterleistung und der maximalen nach innen gerichteten Gesamtleckage eingeteilt. Es gibt drei Typen von Atemschutzgeräten: FFP1, FFP2 und FFP3.
Diese europäische Norm legt die physikalischen und leistungsbezogenen Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnungsvorschriften für Industrieschutzhelme fest. Die Eigenschaften, die für Helme für den allgemeinen industriellen Gebrauch obligatorisch sind. Industrieschutzhelme sind in erster Linie dazu bestimmt, dem Träger Schutz vor fallenden Gegenständen und deren Konsequenzen wie Gehirnverletzung und Schädelbruch zu bieten.
Industrieschutzhelme müssen mit folgender Kennzeichnung versehen sein:
Diese europäische Norm gilt für elektrisch isolierende Helme zum Arbeiten an unter Spannung oder in der Nähe unter Spannung stehender Teile bis Wechselspannung 1000 V (AC) oder Gleichspannung 1500 V (DC).
Bei gleichzeitiger Verwendung mit anderer elektrisch isolierender PSA verhindern diese Helme eine gefährliche Körperdurchströmung durch den Kopf. Helme, die in der Nähe von elektrischen Anlagen verwendet werden, müssen wie folgt eingestuft werden: Elektrische Isolationsschutzklasse 0 für Arbeiten an Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V Wechselspannung und 1500 V Gleichspannung.
Die zusätzlich zu der in der Norm für elektrisch isolierende Helme vorgeschriebene Kennzeichnung muss wie folgt lauten:
Zusätzlich zur Kennzeichnung muss jedem Helm eine Gebrauchsanweisung beiliegen, die die notwendigen Informationen für den Gebrauch, die Pflege und die mit den Grenzen der elektrischen Isolierfähigkeit je nach Einsatzbedingungen einhergehenden Gefahren enthält.
Industrie-Anstoßkappen dienen dem Schutz des Trägers, wenn der Kopf so stark gegen harte, feststehende Gegenstände prallt, dass es zu einer Platzwunde oder anderen oberflächlichen Verletzungen kommt. Sie bieten keinen Schutz gegen die Wirkung fallender oder geworfener Gegenstände, oder sich bewegender oder herabhängender Lasten.
Industrie-Anstoßkappen müssen mit folgender Kennzeichnung versehen sein:
Diese europäische Norm ist eine Referenznorm, auf die in spezifischen Europäischen Normen, die sich auf Schutzhandschuhe beziehen oder auf diese anwendbar sind, verwiesen wird. Diese europäische Norm legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung, Widerstand des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit, Komfort und Leistungsvermögen sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden Informationen fest.
Jeder Schutzhandschuh muss mit den folgenden Angaben versehen sein:
Diese europäische Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Herstellerinformationen für Schutzhandschuhe gegen die mechanischen Risiken Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich fest. Diese Norm ist in Verbindung mit der Norm EN 420 zu verwenden.
Ein Schutzhandschuh gegen mechanische Risiken muss für mindestens eine der Eigenschaften (Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich) die Leistungsstufe 1 oder höher aufweisen.
Die mechanischen Eigenschaften des Handschuhs müssen durch das Piktogramm für mechanische Risiken, gefolgt von vier Ziffern für die Leistungsstufen, angegeben werden.
Diese Norm legt die Anforderungen an Schutzhandschuhe fest, die den Anwender gegen gefährliche Chemikalien und/oder Mikroorganismen schützen sollen, und definiert die anzuwendenden Begriffe. Diese Norm sollte in Verbindung mit der Norm EN 420 verwendet werden. Diese Norm legt keine Anforderungen an den Schutz gegen mechanische Risiken fest.
Die Leistungsanforderungen für Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und/oder Mikroorganismen sind folgende:
Die Kennzeichnung der Handschuhe muss in Übereinstimmung mit den in der Norm EN 420 festgelegten Anforderungen erfolgen. Es ist das entsprechende Piktogramm zu verwenden.
Diese europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch, d. h. Operationshandschuhe und Untersuchungshandschuhe, fest, um sicherzustellen, dass sie während des Gebrauchs einen angemessenen Schutz gegen Kreuzkontaminationen sowohl für den Patienten als auch für den Benutzer bieten und aufrechterhalten. Die Norm EN455 besteht aus den folgenden Teilen, die unter der allgemeinen Überschrift „Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch“ zusammengestellt sind:
1) Anforderungen und Prüfungen für die Dichtheit
2) Anforderungen und Prüfungen für die physikalischen Eigenschaften
3) Anforderungen und Prüfungen für die biologische Bewertung
4) Anforderungen und Prüfungen zur Bestimmung der Mindesthaltbarkeit.
Diese Norm legt allgemeine Leistungsanforderungen an die Ergonomie, die Unschädlichkeit, die Lebensdauer, die Alterung, die Größenbezeichnung und die Kennzeichnung von Schutzkleidung fest und enthält die vom Hersteller zu mitzuliefernden Informationen.
Allgemeine Kennzeichnung: Jedes Teil der Schutzkleidung muss folgende Kennzeichnungen aufweisen:
Spezifische Kennzeichnung: Sie muss folgende Angaben enthalten:
Diese Norm legt die Leistungsanforderungen an Kleidung fest, die aus flexiblen Materialien besteht und zum Schutz des Körpers, ausgenommen der Hände, von Personen gegen Hitze und/oder Flammen vorgesehen ist. Zum Schutz von Kopf und Füßen sind nur Gamaschen, Hauben und Überschuhe im Anwendungsbereich dieser internationalen Norm enthalten.
Für alle in dieser internationalen Norm aufgeführten Gefahren gibt es drei Stufen:
Für den Schutz vor einer extremen Exposition gegenüber Strahlungswärme gibt es eine vierte Stufe, die die Verwendung von Hochleistungsmaterialien wie aluminisierten Materialien vorsieht.
Diese Norm deckt ein breites Spektrum von Endanwendungen ab, deren Leistung durch die verschiedenen Codebuchstaben angegeben wird:
A: Brennverhalten, Prüfverfahren zur begrenzten Flammenausbreitung (A1/A2)
B: Konvektive Wärme (Stufen 1 bis 3)
C: Strahlungswärme (Stufen 1 bis 4)
D: Flüssige Aluminiumspritzer (Stufen 1 bis 3)
E: Flüssige Eisenspritzer (Stufen 1 bis 3)
F: Beständigkeit gegen Kontaktwärme
Die Kennzeichnung muss die folgenden Angaben enthalten:
Diese Norm legt allgemeine Leistungsanforderungen an die Ergonomie, die Unschädlichkeit, die Größenbezeichnung, die Alterung, die Verträglichkeit und die Kennzeichnung von Schutzkleidung sowie die Informationen fest, die der Hersteller mit der Schutzkleidung bereitstellen muss. Diese Norm darf nicht alleine verwendet werden, sondern nur zusammen mit einer anderen Norm, die die Anforderungen bezüglich der spezifischen Schutzleistungen enthält.
Allgemeine Kennzeichnung: Jedes Stück Schutzkleidung ist mit den folgenden Angaben zu kennzeichnen:
Diese europäische Norm legt die Mindestanforderungen für die folgenden Typen von begrenzt verwendbarer, wiederverwendbarer Chemikalienschutzkleidung fest:
Chemikalienschutzkleidung muss mindestens mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
Dieser Teil der Norm ISO 13982 legt die Mindestanforderungen für Chemikalienschutzkleidung fest, die widerstandsfähig gegen die Penetration luftgetragener fester Partikel ist (TYP 5). Bei diesen Kleidungsstücken handelt es sich um Ganzkörperschutzkleidung. Dieser Teil der Norm gilt nur für luftgetragene feste Partikel. Die Eignung von Schutzkleidung des Typs 5 muss für jede spezifische Chemikalie und die zulässigen Expositionsgrenzwerte für jeden Stoff in Bezug auf die nach innen gerichtete Leckage bestimmt werden.
Das Material muss dieselben Anforderungen erfüllen, die in der Norm EN 4325 (Übersicht in der Norm EN14605:2005) festgelegt sind.
Chemikalienschutzkleidung muss mindestens mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für begrenzt verwendbare Chemikalienschutzkleidung und für wiederverwendbare Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung fest. Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzwirkung ist für die Verwendung in Fällen einer möglichen Exposition gegenüber leichter Chemikalienversprühung, flüssigen Aerosolen oder mit niedrigem Druck auftreffende Spritzer vorgesehen, für die keine vollständige Barriere gegen die Durchdringung von Flüssigkeiten erforderlich ist. Dieses Dokument umfasst sowohl Chemikalienschutzanzüge (Typ 6) als auch Teilkörperschutz (Typ PB [6]).
Chemikalienschutzkleidung muss mindestens mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
Die Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel fest. Ausgenommen von dieser Norm ist der Schutz gegen ionisierende Strahlung und der Schutz von Patienten gegen Kontaminationen durch radioaktive Substanzen bei diagnostischen und/oder therapeutischen Maßnahmen.
Die Schutzkleidung muss mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
Diese Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für Schutzkleidung gegen Infektionserreger fest. Schutzkleidung gegen Infektionserreger dient dem Schutz vor biologischen Agenzien, nicht nur vor Bakterien, Viren und Parasiten, sondern auch vor subviralen Partikeln. Diese Art von Kleidung gehört zur Kategorie III der persönlichen Schutzausrüstung.
Die Schutzkleidung muss mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
Diese europäische Norm legt Anforderungen an Materialien und Konstruktion für elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung fest, die Bestandteil eines vollständig geerdeten Systems zur Vermeidung von zündfähigen Entladungen ist. In Atmosphären, die mit Sauerstoff angereichert sind, sind diese Anforderungen möglicherweise nicht ausreichend. Diese Norm besteht aus den folgenden Teilen unter der allgemeinen Überschrift „Schutzkleidung. Elektrostatische Eigenschaften:
Die Schutzkleidung muss mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
Diese internationale Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen für durchsichtige Schweißvorhänge, -streifen und -abschirmungen fest, die zur Abgrenzung von Arbeitsplätzen gegen Umgebungen verwendet werden, an denen Lichtbogenschweißprozesse durchgeführt werden. Diese Elemente sollen am Schweißprozess unbeteiligte Personen vor gefährlicher Strahlung, vor Schweißlichtbögen und vor Spritzern schützen.
Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
Zur Identifikation und um Schweißvorhänge, -streifen und -abschirmungen bestimmungsgemäß einsetzen zu können, müssen sie dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss deutlich sichtbar sein, mit einer Schriftgröße von mindestens 10 mm. Das Kennzeichen besteht aus der Nummer der Norm, dem Zertifizierungszeichen, dem Namen des Herstellers sowie dem Monat und Jahr der Herstellung.