Normen und Kennzeichnungen

Augenschutz

NORM EN 166:2001 (Persönlicher Augenschutz – Anforderungen)

Diese europäische Norm legt funktionelle Anforderungen für unterschiedliche Arten persönlicher Augenschutzgeräte fest. Diese Norm gilt für alle Arten von persönlichen Augenschutzgeräten gegen verschiedene Gefahren, wie sie in der Industrie, in Laboratorien usw. auftreten und die das Auge schädigen oder das Sehen beeinträchtigen können; ausgenommen sind Kernstrahlung, Röntgenstrahlung, Laserstrahlen und Infrarotstrahlung, die von Strahlern niedriger Temperatur emittiert wird.

Die Augenschutzgeräte müssen schützen gegen:

  • Stöße verschiedener Energie
  • Optische Strahlung
  • Schmelzmetall und heiße Festkörper
  • Tropfen und Spritzer
  • Staub
  • Gase
  • Störlichtbögen

Es werden wahlfreie Anforderungen für zusätzliche Eigenschaften von Augenschutzgeräten festgelegt, die bei ihrer Verwendung für den Träger auf Grund des Einsatzes nützlich sein können.

  • Beständigkeit gegen Oberflächenbeschädigung durch feine Partikel
  • Beständigkeit der Sichtscheiben gegen Beschlagen
  • Sichtscheiben mit erhöhtem Reflexionsgrad im Infraroten
  • Schutz gegen Partikel hoher Geschwindigkeit bei extremen Temperaturen

Diese europäische Norm enthält durch Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen.

Kennzeichnung

NORM EN 169:2002 (Filter für das Schweißen)

Diese europäische Norm legt die Schutzstufen und Transmissionsanforderungen für Filter fest, die für den Schutz von Beschäftigten beim Schweißen, Hartlöten, Lichtbogenfugenhobeln und Plasmaschmelzschneiden vorgesehen sind. Zudem enthält sie Anforderungen für Schweißerschutzfilter mit zwei Schutzstufen.

Zum persönlichen Schutz des Beschäftigten muss der Filter auf einem geeigneten Augenschutz montiert sein. Bei der Auswahl der Schutzstufe eines Schweißerschutzfilters oder eines Filters für verwandte Techniken kommen viele Faktoren zum Tragen:

  • Beim Gasschweißen und verwandten Techniken wie dem Hartlöten bezieht sich diese Norm auf den Gasfluss durch die Brenner.
  • Beim Lichtbogenschweißen, Lichtbogenfugenhobeln und Plasmaschmelzschneiden ist die Stromstärke ein wesentlicher Faktor. Beim Lichtbogenschweißen müssen auch die Art des Lichtbogens und die Art des Grundmetalls berücksichtigt werden.
  • Weitere einflussreiche Parameter, deren Auswirkungen aber schwer zu beurteilen sind:
    • Die Position des Beschäftigten im Verhältnis zur Flamme oder zum Lichtbogen.
    • Die Umgebungsbeleuchtung.
    • Menschliche Faktoren.

NORM EN 170:2002 (Ultraviolettschutzfilter)

Diese europäische Norm legt die Schutzstufen und Transmissionsanforderungen für die Ultraviolettschutzfilter fest.

NORM EN 171:2002 (Infrarotschutzfilter)

Diese europäische Norm legt die Schutzstufen und Transmissionsanforderungen für die Infrarotschutzfilter fest.

Bei Infrarotschutzfiltern wird die Vorzahl 4 verwendet und die nachfolgende Schutzstufe des Filters reicht von 1,2 bis 10:

Infrarotfilter sollten den Träger vor der Strahlung schützen und gleichzeitig ein korrektes Sehen für die anstehende Sehaufgabe ermöglichen. Es ist darauf zu achten, dass die Farbkoordinaten der Filter mit einer guten Farberkennung vereinbar sind.

NORM EN 172:1994/A2:2001 (Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch)

Diese Norm legt die Skalenzahlen und die Transmissionsanforderungen für Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch fest.

Die Skalenzahl eines Sonnenschutzfilters setzt sich aus der Zahl 5 (Filter ohne Anforderung an den Infrarotschutz) oder 6 (Filter mit Anforderung an den Infrarotschutz) und der Schutzstufe des Filters zusammen:

  • Phototrope Filter. Die Schutzstufen werden durch den Transmissionskoeffizienten im Sichtbaren im klaren Zustand Ƭ0 und nach 15-minütiger Bestrahlung Ƭ1 bestimmt. Bei phototropen Filtern muss Ƭ0/ Ƭ1 größer oder gleich 1,25 sein.
  • Polarisierende Filter. Sonnenbrillen mit polarisierenden Filtern müssen so montiert sein, dass die Polarisationsebene um nicht mehr als ±3 % von der Senkrechten oder von der Sollrichtung abweicht, wenn beide nicht übereinstimmen.
  • Verlauffilter. Die Schutzstufen der Verlauffilter werden anhand der hellsten und dunkelsten Bereiche innerhalb eines Kreises mit einem Radius von 15 mm um den geometrischen Mittelpunkt bei nicht montierten Filtern bzw. den visuellen Mittelpunkt bei montierten Filtern bestimmt.

NORM EN 167:2001 (Optische Prüfverfahren)

Diese europäische Norm legt optische Prüfverfahren für Augenschutzgeräte fest, deren Anforderungen in anderen europäischen Normen enthalten sind.

  • Prüfung der sphärischen, astigmatischen und prismatischen Brechkraft. Die Prüfung wird durchgeführt: Bei nicht montierten Sichtscheiben, die ein Auge bedecken. Und bei nicht montierten Sichtscheiben, die beide Augen bedecken sowie bei montierten Sichtscheiben (Bügelbrillen, Korbbrillen und Gesichtsschutzschilde).
  • Prüfung des Streulichtes. Es gibt verschiedene Prüfverfahren: Grundlegendes Verfahren und vereinfachtes Verfahren.
  • Bestimmung der Werkstoff- und Oberflächengüte.
  • Bestimmung des Transmissionsgrades.
  • Bestimmung der Homogenität des Lichttransmissionsgrades: Die Prüfung wird durchgeführt: Bei nicht montierten Sichtscheiben, die ein Auge bedecken, bei montierten und nicht montierten Sichtscheiben, die beide Augen bedecken sowie bei Verfahren zur Korrektur des Transmissionsgrades bei Abweichungen in der Dicke der Sichtscheibe.
  • Bestimmung des spektralen Reflexionsgrades im Infrarotbereich.

NORM EN 168:2001 (Nichtoptische Prüfverfahren)

Diese europäische Norm legt nichtoptische Prüfverfahren für Augenschutzgeräte fest, deren Anforderungen in anderen europäischen Normen festgelegt sind.

  • Prüfung auf erhöhte mechanische Festigkeit: Bei nicht montierten Sichtscheiben sowie bei vollständigen Augenschutzgeräten und Tragkörpern.
  • Prüfung der Mindestfestigkeit von Sichtscheiben mit Filterwirkung und von Vorsatzscheiben.
  • Prüfung der Beständigkeit bei erhöhter Temperatur.
  • Prüfung der Beständigkeit gegen Ultraviolettstrahlung.
  • Prüfung der Entflammbarkeit.
  • Prüfung der Korrosionsbeständigkeit.
  • Prüfung der Beständigkeit gegen Teilchen hoher Geschwindigkeit und Teilchen hoher Geschwindigkeit bei extremen Temperaturen.
  • Prüfung des Schutzes gegen Schmelzmetall: Prüfung des Nichthaftens von Schmelzmetall oder Prüfung des geschützten Bereiches bei Gesichtsschutzschilden.
  • Prüfung des Widerstandes gegen das Durchdringen von heißen Festkörpern.
  • Prüfung des Schutzes gegen Tropfen und Flüssigkeitsspritzer: Prüfung des Schutzes gegen Tropfen (für Korbbrillen), Prüfung des Schutzes gegen Flüssigkeitsspritzer (für Gesichtsschutzschilde).
  • Prüfung des Schutzes gegen Grobstaub.
  • Prüfung des Schutzes gegen Gase und Feinstaub.
  • Prüfung der Beständigkeit der Oberfläche gegen Beschädigung durch kleine Teilchen.
  • Prüfung der Beständigkeit von Sichtscheiben gegen Beschlagen.
  • Prüfkopf.
  • Beurteilung des Gesichtsfeldes.
  • Bewertung des Seitenschutzes.

NORM EN 207:2010 (Filter und Augenschutzgeräte gegen Laserstrahlung)

Diese europäische Norm gilt für Augenschutzgeräte, die zum Schutz vor Laserstrahlung nach EN 60825-1:1994 (also einschließlich der LED-Strahlung [Leuchtdioden]) im Spektralbereich zwischen 180 nm und 1000 nm Verwendung finden. Sie legt die Anforderungen, Prüfverfahren und die Kennzeichnung fest.

Kennzeichnung: Zur Identifizierung müssen die folgenden Angaben dauerhaft auf den Tragkörpern oder Filtern angebracht werden:

  • Das Symbol für die Prüfbedingungen.
  • Wellenlänge oder Spektralbereich, für die/den der Filter Schutz gewährleistet.
  • Schutzstufe.
  • Herstellerzeichen.
  • Ggf. Zertifizierungszeichen.
  • Ob das Augenschutzgerät die Anforderungen an die mechanische Festigkeit erfüllt.

NORM EN 208:2009 (Augenschutzgeräte für Justierarbeiten an Lasern und Laseraufbauten)

Diese europäische Norm gilt für Laser-Justierfilter und Laser-Justierbrillen. Dies sind Filter und Augenschutzgeräte zum Einsatz bei Justierarbeiten an Lasern und Laseraufbauten, bei denen gefährliche Strahlung im sichtbaren Spektralbereich zwischen 400 nm und 700 nm auftritt. Filter nach dieser europäischen Norm reduzieren diese Strahlung auf Werte, die für Laser der Klasse 2 festgelegt sind.

Diese europäische Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und die Kennzeichnung fest.

Kennzeichnung: Zur Identifizierung müssen auf den Tragkörpern oder Filtern die folgenden Angaben angebracht werden:

  • Maximale Laserleistung in Watt und maximale Impulsenergie in Joule, für die der Filter Schutz bietet.
  • Wellenlänge oder Spektralbereich in nm, für die die Brille/das Augenschutzgerät ausgelegt ist.
  • Schutzstufe.
  • Wenn das Augenschutzgerät nicht mit niedrigen Wiederholfrequenzen geprüft wird, muss die Schutzstufe um den Buchstaben Y erweitert werden, z. B. RB5Y.
  • Zeichen des Herstellers.
  • Ggf. Zertifizierungszeichen.
  • Auf dem Tragkörper die Aufschrift „Justierbrille“.
  • Wenn das Augenschutzgerät die Anforderungen an die mechanische Festigkeit erfüllt, muss eines der in der Norm EN 166:2001 festgelegten Kurzzeichen hinzugefügt werden.

NORM EN 1731:1997 (Augen- und Gesichtsschutzgeräte aus Gewebe)

Diese europäische Norm gilt für Werkstoffe, Bauweise, Anforderungen hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit, Prüfverfahren und Kennzeichnung von Augen- und Gesichtsschutzgeräten aus Gewebe. Diese Norm gilt nicht für Augen- und Gesichtsschutzgeräte zum Schutz gegen Spritzer von Flüssigkeiten, Risiken durch heiße Festkörper, elektrische Risiken, Infrarot- und UV-Strahlung.

Der Werkstoff des Augen- und Gesichtsschutzgerätes aus Gewebe muss folgende Eigenschaften aufweisen: Korrosionsbeständigkeit, Beständigkeit gegen Entflammen, Beständigkeit gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Unschädlichkeit der Werkstoffe, Anzahl der Öffnungen eines Gewebes mindestens 15 cm2.

Die Kennzeichnung von Augen- und Gesichtsschutzgeräte aus Gewebe muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Herstellerzeichen.
  • Nummer der Norm.
  • Kurzzeichen der mechanischen Festigkeit.

Gehörschutz

NORM EN 352-2:2003 (Gehörschützer – Gehörschutzstöpsel)

Die europäische Norm EN 352 über „Gehörschützer. Allgemeine Anforderungen. Gehörschutzstöpsel“ legt die Anforderungen an persönliche Gehörschutzausrüstungen in Bezug auf die Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen fest.

Die spezifische Anforderung hinsichtlich der Fähigkeit von Gehörschützern, Lärm unter die täglichen Grenzwerte zu senken, wird in der Norm dahingehend berücksichtigt, dass die Schalldämmung des Gehörschützers einen bestimmten Mindestwert nicht unterschreiten darf. Dieser Teil der Norm legt die Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformation für Gehörschutzstöpsel fest. Im Besonderen legt er die Anforderungen bezüglich der Schalldämmung der Gehörschutzstöpsel fest. Diese Anforderungen betreffen in erster Linie die physikalische und akustische Leistung der Gehörschutzstöpsel. Sie gelten für Einweg-, wiederverwendbare, individuelle und Gehörschutzstöpsel mit Bügel.

Die Gehörschutzstöpsel müssen mit folgenden Angaben gekennzeichnet werden:

  • Die Nummer dieser europäischen Norm.
  • Der Name, die Handelsmarke oder ein anderes Identifikationsmerkmal des Herstellers.
  • Modellbezeichnung.
  • Gegebenenfalls dieses Gehörschutzstöpsel-Modell hat die optionale Anforderung bei -20 ºC erfüllt.
  • Material des Bügels.
  • Hinweise zum Einsetzen und zur Anwendung, in denen auf die Notwendigkeit des sorgfältigen Einsetzens hingewiesen wird.
  • Nenndurchmesser und Bereich Gehörschutzstöpsel-Durchmesser (außer bei maßgefertigten und semi-auralen Gehörschutzstöpseln).
  • Bei Gehörschutzstöpseln mit Bügel der Größenbereich der Gehörschutzstöpsel für jede Verwendungsart.
  • Die Schalldämmungswerte für jede Trageweise.
  • Die Empfehlung, dass der Träger sicherstellen sollte, dass: a) die Gehörschutzstöpsel gemäß den Anweisungen des Herstellers eingesetzt, angepasst und gepflegt werden und b) die Gehörschutzstöpsel in lauten Umgebungen dauerhaft getragen werden. Bei wiederverwendbaren Gehörschutzstöpseln ist der Gebrauchszustand regelmäßig zu überprüfen.
  • Ein Hinweis darauf, dass die Schutzwirkung der Gehörschutzstöpsel stark beeinträchtigt wird wenn die Empfehlungen nicht beachtet werden.
  • Bei Gehörschutzstöpseln, die durch eine Kordel miteinander verbunden sind, ist darauf hinzuweisen, dass sie nicht in Umgebungen verwendet werden sollten, in denen die Gefahr besteht, dass sich die Kordel während des Gebrauchs verfangen kann.
  • Bei als wiederverwendbar gekennzeichneten Gehörschutzstöpseln sind die entsprechenden Reinigungs- und Desinfektionsverfahren anzugeben. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass ausschließlich Produkte verwendet werden dürfen, die für die Benutzer nicht schädlich sind.
  • „Bestimmte Chemikalien können nachteilige Auswirkungen auf dieses Produkt haben. Weitere Informationen sind beim Hersteller zu erfragen.
  • Die empfohlenen Aufbewahrungsbedingungen.
  • Das Durchschnittsgewicht Masse der Gehörschutzstöpsel, gerundet auf das Gramm.
  • Die Adresse, bei der weitere Informationen erhältlich sind.

NORM EN 352-1:2003 (Gehörschützer – Kapselgehörschützer)

Die europäische Norm EN 352-1 legt die Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformation für Kapselgehörschützer fest. Im Besonderen legt sie die Anforderungen bezüglich der Schalldämmung der Kapselgehörschützer fest. Dieser Teil der Norm behandelt weder an Schutzhelmen befestigte Kapselgehörschützer noch Kapselgehörschützer, die Teil eines Helmes sind.

Die Kapselgehörschützer müssen mit folgenden Angaben gekennzeichnet werden:

  • Die Nummer dieser europäischen Norm.
  • Der Name, die Handelsmarke oder das Identifikationsmerkmal des Herstellers.
  • Modellbezeichnung.
  • Dieses Kapselgehörschützer-Modell erfüllt die optionalen Anforderungen bei +50 ºC bzw. -2 ºC.
  • Material des Kopfbügels und der Ohrpolster.
  • Hinweise zum Aufsetzen/Anpassen.
  • Der Größenbereich der Kapselgehörschützer für jede Verwendungsart.
  • Die Schalldämmungswerte für jede Trageweise.
  • Die Empfehlung, dass der Träger sicherstellen sollte, dass: a) die Kapselgehörschützer gemäß den Anweisungen des Herstellers aufgesetzt, angepasst und gepflegt werden, b) die Kapselgehörschützer in lauten Umgebungen dauerhaft getragen werden und c) die Kapselgehörschützer regelmäßig überprüft werden.
  • Ein Hinweis darauf, dass die Schutzwirkung der Kapselgehörschützer stark beeinträchtigt wird wenn die Empfehlungen nicht beachtet werden.
  • Reinigungs- und Desinfektionsverfahren.
  • Bestimmte Chemikalien können nachteilige Auswirkungen auf dieses Produkt haben. Weitere Informationen können beim Hersteller erfragt werden.
  • Die Kapselgehörschützer und insbesondere die Ohrpolster können sich mit der Zeit abnutzen, daher sollten sie regelmäßig auf Risse oder undichte Stellen untersucht werden.
  • Die empfohlenen Aufbewahrungs- und Nutzungsbedingungen.
  • Die Bezeichnung und alle weiteren Angaben, die für die Bestellung von Ersatzohrpolster erforderlich sind.
  • Das Verfahren für den Austausch der Ohrpolster.
  • Das Durchschnittsgewicht der Kapselgehörschützer.
  • Die Adresse, bei weitere Informationen erhältlich sind.

Atemschutz

NORM EN 140:1998 (Atemschutzgeräte – Halbmasken und Viertelmasken)

Ein bestimmtes Atemschutzgerät kann nur dann zugelassen werden, wenn seine einzelnen Bestandteile die Anforderungen der Prüfvorschriften erfüllen und wenn mit einem vollständigen Gerät praktische Leistungsprüfungen durchgeführt worden sind, sofern diese Prüfungen in der entsprechenden Norm festgelegt sind.

In der europäischen Norm werden die Mindestanforderungen für Halbmasken und Viertelmasken, die als Teil eines kompletten Atemschutzgerätes benutzt werden, festgelegt. Laborprüfungen und praktische Leistungsprüfungen sind enthalten, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen zu gewährleisten.

Eine Halbmaske ist ein Atemanschluss, der Nase, Mund und Kinn bedeckt. Eine Viertelmaske ist ein Atemanschluss, der Nase und Mund bedeckt. Die Luft strömt in den Atemanschluss, der Nase und Mund umschließt. Die ausgeatmete Luft strömt durch ein oder mehrere Ausatemventil(e) direkt in die Umgebungsatmosphäre ab.

Alle Prüfmuster müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Die Umgebungstemperatur muss 24–8 °C und die relative Luftfeuchtigkeit 50–30 % betragen.
  • Die freiliegenden Teile müssen einen möglichst geringen Anteil an Aluminium, Magnesium, Titan oder Metallen enthalten.
  • Temperaturbeständigkeit.
  • Entflammbarkeit.
  • Abnehmbare Teile: müssen problemlos angeschlossen werden können.
  • Austauschbare Teile.
  • Kopfbänderung.
  • Anschluss.
  • Einatemventile und Ausatemventile.
  • Hautverträglichkeit.
  • Atemwiderstand: darf 2 mbar beim Einatmen und 3 mbar beim Ausatmen nicht überschreiten, wenn mit einem Atemgerät getestet wird.
  • Nach innen gerichtete Leckage: darf 5 % nicht überschreiten.
  • Gesichtsfeld.
  • Praktische Leistung.

Informationen für den Benutzer:

  • Anwendungen/Einschränkungen.
  • Überprüfungen vor dem Gebrauch.
  • Anlegen und Anpassen.
  • Benutzung.
  • Reinigung/Desinfektion.
  • Pflege.
  • Aufbewahrung.
  • Haltbarkeitsdatum.
  • Es muss auf häufig auftretende Probleme hingewiesen werden.

NORM EN 143:2000 (Atemschutzgeräte – Partikelfilter)

Diese europäische Norm spezifiziert Partikelfilter zur Verwendung als austauschbare Bestandteile von Atemschutzgeräten ohne Luftversorgung mit der Ausnahme von Fluchtgeräten und filtrierenden Atemanschlüssen.

Die Luft strömt in den Partikelfilter ein und gelangt nach der Entfernung der Partikel in den Atemanschluss. Die Filter werden in die folgenden Partikelfilterklassen eingeteilt: P1, P2, P3, in aufsteigender Reihenfolge entsprechend ihrem Abscheidevermögen für Partikel.

Die Filter müssen bei allen Prüfungen an allen Prüfmustern die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Die Umgebungstemperatur muss für die Prüfung zwischen 24 und 8 ºC liegen, jedoch nicht für mechanische Prüfungen, bei denen die Temperatur zwischen 20 und 10 °C betragen muss.
  • Sichtprüfung
  • Der Anschluss muss fest und dicht sein.
  • Die maximale Masse des Filters, der direkt an die Halbmaske angeschlossen wird, beträgt 300 g.
  • Mehrfachfilter: Der komplette Filtersatz, mit dem das Gerät ausgestattet ist, muss alle Anforderungen erfüllen. Die vom Hersteller gelieferten Informationen müssen alle erforderlichen Angaben zur Verwendung von Mehrfachfiltern enthalten.
  • Werkstoffe: Der Filter muss so hergestellt sein, dass er dem normalen Gebrauch und der Exposition gegenüber Temperaturen, Feuchtigkeit, korrosiven Umgebungen usw. standhält.
  • Mechanische Festigkeit: Die Filter dürfen nach der Prüfung keine Beschädigungen aufweisen.
  • Thermische Konditionierung
  • Atmungsresistenz
  • Filterdurchlass

NORM EN 14387:2004 + A1:2008 (Atemschutzgeräte – Gasfilter und Kombinationsfilter)

Diese europäische Norm gilt für Gasfilter und Kombinationsfilter zur Verwendung als Bestandteile von Atemschutzgeräten ohne Luftversorgung. Filter zur Verwendung gegen CO sind von dieser Norm ausgeschlossen.

Die Luft strömt durch einen oder mehrere Gas- oder Kombinationsfilter und gelangt nach der Entfernung von Gasen und Dämpfen oder von Gasen, Dämpfen und Partikeln in den Atemanschluss.

Filtertypen:

A: Zum Einsatz gegen bestimmte organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt über 65 °C.

B: Zum Einsatz gegen bestimmte anorganische Gase und Dämpfe.

E: Zum Einsatz gegen Schwefeldioxid und andere saure Gasen und Dämpfe.

K: Zum Einsatz gegen Ammoniak und organische Ammoniakderivate.

AX: Zum Einsatz gegen bestimmte organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt von höchstens 65 °C. Diese Filter sind nicht wiederverwendbar.

SX: Zum Einsatz gegen Gase und Dämpfe, mit deren Namen sie gekennzeichnet sind.

Mehrbereichsgasfilter: Eine Kombination aus zwei oder mehreren der oben genannten Filter, ausgenommen der Filter vom Typ SX.

Kombinationsfilter: Gas- oder Mehrfachfilter, die einen Partikelfilter enthalten.

Die Gasfilter vom Typ A, B, E und K werden entsprechend ihrer Kapazität eingeteilt:

  • Klasse 1: Filter mit geringer Kapazität.
  • Klasse 2: Filter mit mittlerer Kapazität.
  • Klasse 3: Filter mit hoher Kapazität.

Kennzeichnung von Gas- und Dampffiltern entsprechend ihrer Kapazität.

NORM EN 405:2001+A1:2009 (Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken mit Ventilen zum Schutz gegen Gase oder Gase und Partikel)

Die europäische Norm legt Leistungsanforderungen, Prüfverfahren und Anforderungen an die Kennzeichnung für filtrierende Halbmasken mit Ventilen, die entweder Gasfilter oder Kombinationsfilter enthalten, als Atemschutzgeräte fest. Sie gilt nicht für gasfiltrierende Halbmasken, die keine Ventile haben oder nur mit Ausatemventilen ausgerüstet sind.

Eine filtrierende Halbmaske mit Ventil bedeckt Nase, Mund und Kinn und verfügt über Ein- und Ausatemventile. Sie besteht aus Filtermaterial oder aus einem Atemanschluss, bei dem der Gasfilter einen untrennbaren Teil des Gerätes darstellt; eventuell vorhandene Partikelfilter können austauschbar sein. Es handelt sich um ein Einweggerät, wenn das Gerät nach Sättigung des Filters nicht mit neuen Ausatemkomponenten versehen werden kann.

Typen der gasfiltrierenden Halbmasken mit Ventilen:

  • FFA: Zum Einsatz gegen bestimmte organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt über 65°C.
  • FFB: Zum Einsatz gegen bestimmte anorganische Gase und Dämpfe.
  • FFE: Zum Einsatz gegen Schwefeldioxid und andere saure Gasen und Dämpfe.
  • FFK: Zum Einsatz gegen Ammoniak und organische Ammoniakderivate.
  • FFAX: Zum Einsatz gegen bestimmte organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt von höchstens 65 °C. Diese Filter sind nicht wiederverwendbar.
  • FFSX: Zum Einsatz gegen Gase und Dämpfe, mit deren Namen sie gekennzeichnet sind.

Kennzeichnung: Gasfiltrierende Halbmasken mit Ventilen und integrierten Partikelfiltern müssen mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • Name, Zeichen des Herstellers oder Lieferanten.
  • Typ-identische Kennzeichnung.
  • Typ und zutreffende Klasse der filtrierenden Halbmaske mit Ventil und integriertem Partikelfilter: „NR“ wenn der Partikelfilterteil auf eine Schicht begrenzt ist. „R“ wenn der Partikelfilterteil wiederverwendbar ist.
  • Der Buchstabe „D“ bedeutet, dass die Maske die Anforderungen an die Dolomitstaubprüfung erfüllt. Dieser Buchstabe muss Teil der Typen- und Klassenbezeichnung sein.
  • Teile oder Komponenten mit erheblicher Beteiligung müssen gekennzeichnet werden.
  • Die Angabe einer Farbcodierung ist optional.

NORM EN 136:1998 (Atemschutzgeräte – Vollmasken)

In dieser europäischen Norm werden die Mindestanforderungen für Vollmasken, die als Atemschutzgerät benutzt werden, festgelegt.

Eine Vollmaske ist ein Atemanschluss, der Nase, Mund und Kinn bedeckt. Die Luft strömt über den Anschluss in die Maske und gelangt direkt in den Mund- und Nasenbereich.

Diese Norm unterteilt Vollmasken in drei Klassen, die hinsichtlich ihrer Anwendungen Unterschiede aufweisen.

  • Klasse 1: Vollmaske für Anwendungsbereiche mit geringer Beanspruchung.
  • Klasse 2: Vollmaske für normale Anwendungsbereiche.
  • Klasse 3: Vollmaske für spezielle Anwendungsbereiche mit höchster Beanspruchung.

NORM EN 149:2001 (Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel)

Diese europäische Norm legt die Mindestanforderungen für filtrierende Halbmasken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel, außer für Fluchtzwecke, festgelegt.

Eine filtrierende Halbmaske bedeckt Nase, Mund und Kinn und kann mit Ein- und Ausatemventile ausgestattet sein. Sie besteht aus Filtermaterial oder aus einem einfach, bei dem der Filter einen untrennbaren Teil des Gerätes darstellt. Die filtrierende Halbmaske muss einen luftdichten Sitz gewährleisten. Die Luft strömt in die filtrierende Halbmaske und gelangt direkt in den Mund- und Nasenbereich oder, falls vorhanden, durch ein Einatemventil. Die ausgeatmete Luft strömt direkt in die Außenatmosphäre ab. Diese Geräte bieten Schutz vor festen und flüssigen Aerosolen.

Filtrierende Halbmasken werden nach ihrer Filterleistung und der maximalen nach innen gerichteten Gesamtleckage eingeteilt. Es gibt drei Typen von Atemschutzgeräten: FFP1, FFP2 und FFP3.

Kopfschutz

NORM EN 397:1995 (Industrieschutzhelme)

Diese europäische Norm legt die physikalischen und leistungsbezogenen Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnungsvorschriften für Industrieschutzhelme fest. Die Eigenschaften, die für Helme für den allgemeinen industriellen Gebrauch obligatorisch sind. Industrieschutzhelme sind in erster Linie dazu bestimmt, dem Träger Schutz vor fallenden Gegenständen und deren Konsequenzen wie Gehirnverletzung und Schädelbruch zu bieten.

Industrieschutzhelme müssen mit folgender Kennzeichnung versehen sein:

  • Nummer der europäischen Norm.
  • Name oder Zeichen des Herstellers.
  • Jahr und Quartal der Herstellung.
  • Helmtyp (Bezeichnung des Herstellers). Diese Kennzeichnung muss sowohl auf der Helmschale als auch auf der Innenausstattung angebracht sein.
  • Größe oder Größenbereich (in cm). Diese Kennzeichnung muss sowohl auf der Helmschale als auch auf der Innenausstattung angebracht sein.
  • Kurzzeichen des Helmschalenmaterials (ABS, PC, HDPE usw.).
  • Zusatzkennzeichnungen:
    • Sehr niedrige Temperatur (-20 ºC/-30 ºC)
    • Sehr hohe Temperatur (150 ºC)
    • Elektrische Eigenschaften (440 V AC)
    • Seitliche Verformung (LD)
    • Spritzer von geschmolzenem Metall (MM)

NORM EN 50365:2002 (Elektrisch isolierende Helme für Arbeiten an Niederspannungsanlagen)

Diese europäische Norm gilt für elektrisch isolierende Helme zum Arbeiten an unter Spannung oder in der Nähe unter Spannung stehender Teile bis Wechselspannung 1000 V (AC) oder Gleichspannung 1500 V (DC).

Bei gleichzeitiger Verwendung mit anderer elektrisch isolierender PSA verhindern diese Helme eine gefährliche Körperdurchströmung durch den Kopf. Helme, die in der Nähe von elektrischen Anlagen verwendet werden, müssen wie folgt eingestuft werden: Elektrische Isolationsschutzklasse 0 für Arbeiten an Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V Wechselspannung und 1500 V Gleichspannung.

Die zusätzlich zu der in der Norm für elektrisch isolierende Helme vorgeschriebene Kennzeichnung muss wie folgt lauten:

  • Symbol (Doppeldreieck)
  • Klasse
  • Serien- oder Chargennummer.

Zusätzlich zur Kennzeichnung muss jedem Helm eine Gebrauchsanweisung beiliegen, die die notwendigen Informationen für den Gebrauch, die Pflege und die mit den Grenzen der elektrischen Isolierfähigkeit je nach Einsatzbedingungen einhergehenden Gefahren enthält.

NORM EN 812:1998 + A1:2002 (Industrie-Anstoßkappen)

Industrie-Anstoßkappen dienen dem Schutz des Trägers, wenn der Kopf so stark gegen harte, feststehende Gegenstände prallt, dass es zu einer Platzwunde oder anderen oberflächlichen Verletzungen kommt. Sie bieten keinen Schutz gegen die Wirkung fallender oder geworfener Gegenstände, oder sich bewegender oder herabhängender Lasten.

Industrie-Anstoßkappen müssen mit folgender Kennzeichnung versehen sein:

  • Nummer der europäischen Norm
  • Name oder Zeichen des Herstellers
  • Jahr und Quartal der Herstellung
  • Helmtyp (Modell)
  • Größenbereich (cm)
  • Zusatzkennzeichnungen:
    • Sehr niedrige Temperatur (-20 ºC/-30 ºC)
    • Flammenbeständigkeit (F)
    • Elektrische Eigenschaften (440 V AC)

Handschutz

NORM EN 420:2003 + A1:2009 (Schutzhandschuhe)

Diese europäische Norm ist eine Referenznorm, auf die in spezifischen Europäischen Normen, die sich auf Schutzhandschuhe beziehen oder auf diese anwendbar sind, verwiesen wird. Diese europäische Norm legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung, Widerstand des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit, Komfort und Leistungsvermögen sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden Informationen fest.

Jeder Schutzhandschuh muss mit den folgenden Angaben versehen sein:

  • Name, Marke oder Zeichen des Herstellers
  • Bezeichnung des Handschuhs
  • Größenbezeichnung
  • Entspricht der Handschuh einer oder mehreren spezifischen europäischen Normen, ist das der Norm entsprechende Piktogramm anzugeben. Jedes Piktogramm muss mit dem Verweis auf die spezifische Norm und die Leistungsstufen versehen sein.

NORM EN 388:2003 (Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken)

Diese europäische Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren, Kennzeichnung und Herstellerinformationen für Schutzhandschuhe gegen die mechanischen Risiken Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich fest. Diese Norm ist in Verbindung mit der Norm EN 420 zu verwenden.

Ein Schutzhandschuh gegen mechanische Risiken muss für mindestens eine der Eigenschaften (Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich) die Leistungsstufe 1 oder höher aufweisen.

Die mechanischen Eigenschaften des Handschuhs müssen durch das Piktogramm für mechanische Risiken, gefolgt von vier Ziffern für die Leistungsstufen, angegeben werden.

Schutz gegen mechanische Risiken

NORM EN 374-1:2003 (Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen)

Diese Norm legt die Anforderungen an Schutzhandschuhe fest, die den Anwender gegen gefährliche Chemikalien und/oder Mikroorganismen schützen sollen, und definiert die anzuwendenden Begriffe. Diese Norm sollte in Verbindung mit der Norm EN 420 verwendet werden. Diese Norm legt keine Anforderungen an den Schutz gegen mechanische Risiken fest.

Die Leistungsanforderungen für Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und/oder Mikroorganismen sind folgende:

  • Kleinste flüssigkeitsundurchdringliche Länge.
  • Penetration: Die Handschuhe dürfen keine undichten Stellen aufweisen.
  • Permeation: Jeder Handschuh ist in Bezug auf die Durchbruchszeit in Klassen eingeteilt, die für jede einzelne Chemikalie gelten, bei der die Permeation durch den Handschuh verhindert wird.
  • Mechanische Eigenschaften: In der Informationsbroschüre sind die bei den einzelnen in der Norm EN 388 beschriebenen mechanischen Prüfungen erzielten Leistungswerte anzugeben.

Die Kennzeichnung der Handschuhe muss in Übereinstimmung mit den in der Norm EN 420 festgelegten Anforderungen erfolgen. Es ist das entsprechende Piktogramm zu verwenden.

  • Für Handschuhe, die den angegebenen Anforderungen an Penetration und Permeation entsprechen, ist das Piktogramm für Chemikalien in Verbindung mit dem entsprechenden Kennbuchstaben zu verwenden.
  • Für wasserfeste Handschuhe mit geringem Schutz gegen Chemikalien ist das folgende Piktogramm zu verwenden

NORM EN 455 (Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch)

Diese europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch, d. h. Operationshandschuhe und Untersuchungshandschuhe, fest, um sicherzustellen, dass sie während des Gebrauchs einen angemessenen Schutz gegen Kreuzkontaminationen sowohl für den Patienten als auch für den Benutzer bieten und aufrechterhalten. Die Norm EN455 besteht aus den folgenden Teilen, die unter der allgemeinen Überschrift „Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch“ zusammengestellt sind:

1) Anforderungen und Prüfungen für die Dichtheit
2) Anforderungen und Prüfungen für die physikalischen Eigenschaften
3) Anforderungen und Prüfungen für die biologische Bewertung
4) Anforderungen und Prüfungen zur Bestimmung der Mindesthaltbarkeit.

Körperschutz

NORM ISO 13688:2013 (Schutzkleidung – Allgemeine Anforderungen)

Diese Norm legt allgemeine Leistungsanforderungen an die Ergonomie, die Unschädlichkeit, die Lebensdauer, die Alterung, die Größenbezeichnung und die Kennzeichnung von Schutzkleidung fest und enthält die vom Hersteller zu mitzuliefernden Informationen.

Allgemeine Kennzeichnung: Jedes Teil der Schutzkleidung muss folgende Kennzeichnungen aufweisen:

  • Informative Angaben in der Amtssprache des Bestimmungslandes.
  • Auf dem Produkt oder auf Etiketten, die auf dem Produkt angebracht sind.
  • Sichtbar und lesbar angebracht.
  • Dauerhaft entsprechend der vorgesehenen Anzahl von Reinigungsvorgängen.

Spezifische Kennzeichnung: Sie muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, eingetragenes Markenzeichen oder ein anderes Zeichen des Herstellers oder seines bevollmächtigten Vertreters.
  • Bezeichnung des Produkttyps, Handelsname oder Code.
  • Größenbezeichnung.
  • Nummer der spezifischen Norm (EN.....).
  • Gegebenenfalls Piktogramm und Leistungsstufen.
  • Pflegekennzeichnung, Wasch- oder Reinigungshinweise sollten vorzugsweise gemäß EN 23758 angegeben werden. Maximale Anzahl von Waschvorgängen.
  • PSA zum einmaligen Gebrauch müssen mit dem Hinweis „Nicht wiederverwendbar“ gekennzeichnet werden.
  • Bei den spezifischen Piktogrammen der einzelnen Normen darf nicht nur der Verweis auf die Norm ISO 13688 erscheinen, sondern es muss die entsprechende Norm angegeben werden.

NORM ISO 11612:2008 (Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen)

Diese Norm legt die Leistungsanforderungen an Kleidung fest, die aus flexiblen Materialien besteht und zum Schutz des Körpers, ausgenommen der Hände, von Personen gegen Hitze und/oder Flammen vorgesehen ist. Zum Schutz von Kopf und Füßen sind nur Gamaschen, Hauben und Überschuhe im Anwendungsbereich dieser internationalen Norm enthalten.

Für alle in dieser internationalen Norm aufgeführten Gefahren gibt es drei Stufen:

  • Stufe 1 steht für eine Exposition gegenüber einer geringen wahrgenommenen Gefahr.
  • Stufe 2 steht für eine Exposition gegenüber einer mittleren wahrgenommenen Gefahr.
  • Stufe 3 steht für eine Exposition gegenüber einer hohen wahrgenommenen Gefahr.

Für den Schutz vor einer extremen Exposition gegenüber Strahlungswärme gibt es eine vierte Stufe, die die Verwendung von Hochleistungsmaterialien wie aluminisierten Materialien vorsieht.

Diese Norm deckt ein breites Spektrum von Endanwendungen ab, deren Leistung durch die verschiedenen Codebuchstaben angegeben wird:

A: Brennverhalten, Prüfverfahren zur begrenzten Flammenausbreitung (A1/A2)

B: Konvektive Wärme (Stufen 1 bis 3)

C: Strahlungswärme (Stufen 1 bis 4)

D: Flüssige Aluminiumspritzer (Stufen 1 bis 3)

E: Flüssige Eisenspritzer (Stufen 1 bis 3)

F: Beständigkeit gegen Kontaktwärme

Die Kennzeichnung muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Kennzeichnung mit dem Piktogramm, das die Nummer und das Datum dieser Norm sowie die erzielten Leistungsstufen enthält.
  • Alle Kleidungsstücke müssen mit den Codebuchstaben A1/A2 und mindestens einem weiteren Codebuchstaben (B, C, D, E oder F) gekennzeichnet sein, gefolgt von einer Zahl, die D angibt.

NORM EN 340:2003 (Schutzkleidung)

Einweg-Schutzkleidung

Diese Norm legt allgemeine Leistungsanforderungen an die Ergonomie, die Unschädlichkeit, die Größenbezeichnung, die Alterung, die Verträglichkeit und die Kennzeichnung von Schutzkleidung sowie die Informationen fest, die der Hersteller mit der Schutzkleidung bereitstellen muss. Diese Norm darf nicht alleine verwendet werden, sondern nur zusammen mit einer anderen Norm, die die Anforderungen bezüglich der spezifischen Schutzleistungen enthält.

Allgemeine Kennzeichnung: Jedes Stück Schutzkleidung ist mit den folgenden Angaben zu kennzeichnen:

  • Die Kennzeichnung muss sich auf dem Produkt oder auf den am Produkt angebrachten Etiketten von befinden, sichtbar und leserlich angebracht und entsprechend der vorgesehenen Anzahl von Reinigungsvorgängen dauerhaft sein.
  • Name, Marke oder Zeichen des Herstellers.
  • Bezeichnung des Produkttyps.
  • Größenbezeichnung.
  • Nummer der spezifischen Norm.
  • Gegebenenfalls Piktogramm und Leistungsstufen. Das Piktogramm ist zur Kennzeichnung der Gefahrenart zu verwenden.
  • Pflegehinweise.
  • PSA zum einmaligen Gebrauch müssen mit dem Hinweis „Nicht wiederverwendbar“ gekennzeichnet werden.

NORM EN 14605:2005 + A1:2009 (Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien)

Diese europäische Norm legt die Mindestanforderungen für die folgenden Typen von begrenzt verwendbarer, wiederverwendbarer Chemikalienschutzkleidung fest:

  • Typ 3: Flüssigkeitsdichte Kleidung
  • Typ 4: Spraydichte Kleidung
  • Kleidungsstücke, die nur einen Schutz für bestimmte Teile des Körpers vor dem Durchdringen von flüssigen Chemikalien gewähren (Typen PB [3] und PB [4]).

Chemikalienschutzkleidung muss mindestens mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • Markenzeichen.
  • Typ der Chemikalienschutzkleidung, Typ 3, Typ 4 oder Typ PB [3] oder PB [4].
  • Nummer und Datum dieses Dokuments.
  • Jahr und Monat der Herstellung.
  • Größenbereich.
  • Piktogramm, das angibt, dass der Anzug für den Schutz vor Chemikalien bestimmt ist.
  • Bei wiederverwendbarer Kleidung Piktogramme für die Konservierung, bei begrenzt verwendbarer Kleidung: „Nicht wiederverwenden“.

NORM EN ISO 13982-1:2004 (Schutzkleidung gegen feste Partikeln)

Dieser Teil der Norm ISO 13982 legt die Mindestanforderungen für Chemikalienschutzkleidung fest, die widerstandsfähig gegen die Penetration luftgetragener fester Partikel ist (TYP 5). Bei diesen Kleidungsstücken handelt es sich um Ganzkörperschutzkleidung. Dieser Teil der Norm gilt nur für luftgetragene feste Partikel. Die Eignung von Schutzkleidung des Typs 5 muss für jede spezifische Chemikalie und die zulässigen Expositionsgrenzwerte für jeden Stoff in Bezug auf die nach innen gerichtete Leckage bestimmt werden.

Das Material muss dieselben Anforderungen erfüllen, die in der Norm EN 4325 (Übersicht in der Norm EN14605:2005) festgelegt sind.

Chemikalienschutzkleidung muss mindestens mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • Name oder Zeichen des Herstellers.
  • Typ-, Identifikations- oder Modellnummer des Herstellers.
  • Typ 5.
  • Nummer und Datum der Veröffentlichung dieser Norm.
  • Herstellungsjahr und maximale Aufbewahrungszeit.
  • Größenbezeichnung.
  • Piktogramm, das angibt, dass der Anzug für den Schutz vor Chemikalien bestimmt ist.

NORM EN 13034:2005 + A1:2009 (Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien)

Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für begrenzt verwendbare Chemikalienschutzkleidung und für wiederverwendbare Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung fest. Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzwirkung ist für die Verwendung in Fällen einer möglichen Exposition gegenüber leichter Chemikalienversprühung, flüssigen Aerosolen oder mit niedrigem Druck auftreffende Spritzer vorgesehen, für die keine vollständige Barriere gegen die Durchdringung von Flüssigkeiten erforderlich ist. Dieses Dokument umfasst sowohl Chemikalienschutzanzüge (Typ 6) als auch Teilkörperschutz (Typ PB [6]).

Chemikalienschutzkleidung muss mindestens mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • Name oder Zeichen des Herstellers.
  • Typ-, Identifikations- oder Modellnummer des Herstellers.
  • Typ 6 für Chemikalienschutzanzüge oder Typ PB [6] für Teilkörperschutz.
  • Nummer und Datum der Veröffentlichung dieser Norm.
  • Herstellungsjahr und maximale Aufbewahrungszeit.
  • Größenbezeichnung.
  • Piktogramm, das angibt, dass der Anzug für den Schutz vor Chemikalien bestimmt ist.

NORM EN 1073:1998 (Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination)

Die Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel fest. Ausgenommen von dieser Norm ist der Schutz gegen ionisierende Strahlung und der Schutz von Patienten gegen Kontaminationen durch radioaktive Substanzen bei diagnostischen und/oder therapeutischen Maßnahmen.

Die Schutzkleidung muss mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • Name oder Zeichen des Herstellers.
  • Typ-, Identifikations- oder Modellnummer des Herstellers.
  • Nummer und Datum der Veröffentlichung dieser Norm.
  • Herstellungsjahr.
  • Größenbezeichnung.
  • Piktogramm.

NORM EN 14126:2004 (Schutzkleidung – Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für Schutzkleidung gegen Infektionserreger)

Diese Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für Schutzkleidung gegen Infektionserreger fest. Schutzkleidung gegen Infektionserreger dient dem Schutz vor biologischen Agenzien, nicht nur vor Bakterien, Viren und Parasiten, sondern auch vor subviralen Partikeln. Diese Art von Kleidung gehört zur Kategorie III der persönlichen Schutzausrüstung.

Die Schutzkleidung muss mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • Name oder Zeichen des Herstellers.
  • Typ-, Identifikations- oder Modellnummer des Herstellers.
  • Nummer und Datum der Veröffentlichung dieser Norm.
  • Herstellungsjahr.
  • Größenbezeichnung.
  • Piktogramm.

NORM EN 1149-5:2008 (Schutzkleidung – Elektrostatische Eigenschaften)

Diese europäische Norm legt Anforderungen an Materialien und Konstruktion für elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung fest, die Bestandteil eines vollständig geerdeten Systems zur Vermeidung von zündfähigen Entladungen ist. In Atmosphären, die mit Sauerstoff angereichert sind, sind diese Anforderungen möglicherweise nicht ausreichend. Diese Norm besteht aus den folgenden Teilen unter der allgemeinen Überschrift „Schutzkleidung. Elektrostatische Eigenschaften:

  • 1) Prüfverfahren für die Messung des Oberflächenwiderstandes.
  • 2) Prüfverfahren für die Messung des elektrischen Widerstandes durch ein Material.
  • 3) Prüfverfahren für die Messung des Ladungsabbaus.
  • 4) Prüfverfahren für das Kleidungsstück.
  • 5) Leistungsanforderungen an Material und Konstruktion.

Die Schutzkleidung muss mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • Name oder Zeichen des Herstellers.
  • Typ-, Identifikations- oder Modellnummer des Herstellers.
  • Nummer und Datum der Veröffentlichung dieser Norm.
  • Herstellungsjahr.
  • Größenbezeichnung.
  • Piktogramm.

Sonstige Schutzausrüstungen / Vorhänge

NORM EN ISO 25980:2014 (Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren - Durchsichtige Schweißvorhänge, -streifen und -abschirmungen für Lichtbogenschweißprozesse)

Diese internationale Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen für durchsichtige Schweißvorhänge, -streifen und -abschirmungen fest, die zur Abgrenzung von Arbeitsplätzen gegen Umgebungen verwendet werden, an denen Lichtbogenschweißprozesse durchgeführt werden. Diese Elemente sollen am Schweißprozess unbeteiligte Personen vor gefährlicher Strahlung, vor Schweißlichtbögen und vor Spritzern schützen.

Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:

  • Transmissionsgrad: Im Wellenlängenbereich zwischen 400 nm und 1 400 nm muss der Gefährdungsfaktor G kleiner als 1 sein.
  • Reflexionsgrad: Der Reflexionsgrad zwischen 230 nm und 400 nm muss unter 10 % liegen. Der Lichtreflexionsgrad muss unter 10 % liegen.
  • UV-Stabilität Die relative Änderung des Transmissionsgrades im sichtbaren Bereich darf nicht größer als ± 20 % sein.
  • Entflammbarkeit.
  • Ösenfestigkeit.

Zur Identifikation und um Schweißvorhänge, -streifen und -abschirmungen bestimmungsgemäß einsetzen zu können, müssen sie dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss deutlich sichtbar sein, mit einer Schriftgröße von mindestens 10 mm. Das Kennzeichen besteht aus der Nummer der Norm, dem Zertifizierungszeichen, dem Namen des Herstellers sowie dem Monat und Jahr der Herstellung.